Nur mit Einwilligung, jederzeit widerrufbar

Gute Bewerber nicht zweimal suchen

Wer heute knapp nicht passt, passt vielleicht zum nächsten Job. Der Talentpool behält solche Unterlagen, mit Zustimmung des Bewerbers und mit Frist.

Vier Schritte, keine Handarbeit

1. Der Bewerber entscheidet

Im Bewerbungsformular steht ein freiwilliges Häkchen. Nicht vorausgewählt und keine Bedingung für die Bewerbung.

2. Die Bestätigung geht raus

Er bekommt automatisch eine E-Mail mit der Frist und einem persönlichen Link zum Widerruf.

3. Sie durchsuchen den Pool

Nach Name, Job oder einer Kenntnis aus dem Lebenslauf. Die Unterlagen liegen weiter im System.

4. Gelöscht wird von selbst

Nach 12 Monaten passiert das automatisch, ohne dass jemand daran denken muss. Ein Widerruf wirkt sofort.

Suchen, was im Lebenslauf steht

Die Suche im Talentpool geht nicht nur über Namen, sondern auch über die Inhalte, die die KI-Analyse aus dem Lebenslauf gelesen hat. So finden Sie die Bewerbung von vor acht Monaten, in der eine bestimmte Qualifikation stand, ohne 40 PDF-Dateien zu öffnen.

  • Suche über Name, E-Mail, Jobtitel und Kenntnisse
  • Auch abgesagte Bewerbungen bleiben auffindbar
  • Unterlagen und Notizen bleiben am Kandidaten
  • Direkt aus dem Pool eine E-Mail schreiben
Beispiel
Suche: Wundmanagement
Bewerbung aus dem Frühjahr
Pflegefachkraft · abgesagt · im Pool seit 5 Monaten
Bewerbung aus dem Sommer
Pflegefachkraft · Screening · im Pool seit 2 Monaten

Schematische Darstellung, keine echten Personen.

Warum der saubere Weg auch der bequemere ist

Bewerbungsunterlagen ohne Einwilligung länger zu behalten, ist keine Grauzone, sondern unzulässig. Der Pool ist deshalb so gebaut, dass Sie sich um die Regeln nicht kümmern müssen:

  • Aufnahme nur mit ausdrücklicher Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
  • Der Zeitpunkt wird mitgespeichert, damit die Einwilligung nachweisbar ist
  • Widerruf mit einem Klick, so einfach wie die Zustimmung, Art. 7 Abs. 3 DSGVO
  • Automatische Löschung nach 12 Monaten, kein Datenberg auf Vorrat

Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung und im Auftragsverarbeitungsvertrag.

Was der Talentpool nicht ist

Er sortiert niemanden vor und bewertet niemanden. Es gibt keine Punktzahl, keine Rangfolge und keine Empfehlung, wen Sie ansprechen sollen. Der Pool zeigt, wer da ist und was in den Unterlagen steht. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen, und das ist bewusst so gebaut: Software, die Menschen für Arbeitgeber bewertet, fällt unter die strengen Regeln der KI-Verordnung.

Mehr dazu auf der Seite Kriterien-Abgleich.

Der Pool füllt sich ab der ersten Bewerbung

Sie müssen nichts einrichten: Das Häkchen steht im Bewerbungsformular, sobald Ihre Karriereseite online ist.

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