Ein Talentpool bewahrt Bewerbungen für spätere Jobs auf, mit Zustimmung der Bewerber und mit Frist. In BewerberSuite ist er kostenlos enthalten.
Ein Talentpool ist die Sammlung von Bewerbungen, die Sie über das laufende Verfahren hinaus aufbewahren dürfen, weil die Bewerber ausdrücklich zugestimmt haben. Bei der nächsten Ausschreibung fangen Sie damit nicht bei null an. In BewerberSuite gehört er zum kostenlosen Bewerbermanagementsystem, samt Einwilligung, Frist und Widerruf.
Ein Talentpool ist ein Bestand an Bewerbungen, auf den Sie bei künftigen Ausschreibungen zurückgreifen dürfen. Der Unterschied zur normalen Bewerberverwaltung ist keine technische Frage, sondern eine rechtliche: Bewerbungsunterlagen dürfen nach Abschluss eines Verfahrens nicht einfach behalten werden. Erlaubt ist es erst, wenn die Bewerberin oder der Bewerber ausdrücklich zustimmt.
Genau daran scheitern die meisten Pools in der Praxis. Entweder es gibt gar keinen, weil niemand die Einwilligung einholen will, oder die Unterlagen bleiben ohne Zustimmung liegen, was schlicht unzulässig ist. In BewerberSuite ist der Ablauf deshalb fest eingebaut: Das Häkchen steht im Bewerbungsformular, die Frist läuft automatisch ab, und der Widerruf funktioniert mit einem Klick.
Im Bewerbungsformular steht ein freiwilliges Häkchen. Nicht vorausgewählt und keine Bedingung für die Bewerbung.
Er bekommt automatisch eine E-Mail mit der Frist und einem persönlichen Link zum Widerruf.
Nach Name, Job oder einer Kenntnis aus dem Lebenslauf. Die Unterlagen liegen weiter im System.
Nach 12 Monaten passiert das automatisch, ohne dass jemand daran denken muss. Ein Widerruf wirkt sofort.
Die Suche im Talentpool geht nicht nur über Namen, sondern auch über die Inhalte, die die KI-Analyse aus dem Lebenslauf gelesen hat. So finden Sie die Bewerbung von vor acht Monaten, in der eine bestimmte Qualifikation stand, ohne 40 PDF-Dateien zu öffnen.
Schematische Darstellung, keine echten Personen.
Bewerbungsunterlagen ohne Einwilligung länger zu behalten, ist keine Grauzone, sondern unzulässig. Der Pool ist deshalb so gebaut, dass Sie sich um die Regeln nicht kümmern müssen:
Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung und im Auftragsverarbeitungsvertrag.
Er sortiert niemanden vor und bewertet niemanden. Es gibt keine Punktzahl, keine Rangfolge und keine Empfehlung, wen Sie ansprechen sollen. Der Pool zeigt, wer da ist und was in den Unterlagen steht. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen, und das ist bewusst so gebaut: Software, die Menschen für Arbeitgeber bewertet, fällt unter die strengen Regeln der KI-Verordnung.
Mehr dazu auf der Seite Kriterien-Abgleich.
Sie müssen nichts einrichten: Das Häkchen steht im Bewerbungsformular, sobald Ihre Karriereseite online ist.
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